Wer sichergehen will, dass seine Vermögensverhältnisse auch nach dem Tod in seinem Sinne geregelt werden, verfasst rechtzeitig ein Testament. Dies ist vor allem dann wichtig, wenn das Vermögen ganz oder teilweise gemeinnützigen Zwecken zugute kommen soll. Sei es, weil das Vermögen groß genug ist, um neben Ehepartnern, Kindern oder Enkeln auch eine gemeinnützige Organisation zu bedenken, oder weil es keine Verwandten gibt, denen man etwas vererben möchte. Unser Testamentsservice bietet Ihnen an, sich über diese Möglichkeiten zu informieren, insbesondere wenn Sie vorhaben, einen Teil Ihres Vermögens nachhaltig für unsere Hospizarbeit in München einzusetzen.
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| Info-Telefon |
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Welche Personen erben, wenn kein Testament existiert? Wie muss ich mein Testament formulieren, damit es alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt? Welche Möglichkeiten habe ich, um die Hospizarbeit in München auch über meinen eigenen Tod hinaus zu fördern? Für diese und ähnliche Fragen stehen Ihnen die Rechtsanwältin Kristina von Heynitz und ihre Kolleginnen kostenlos zur Verfügung. Frau von Heynitz erreichen Sie jeden Donnerstag zwischen 11.00 und 12.00 Uhr unter der Telefonnummer 089/ 13 07 87-30. |

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| Persönliche Beratung |
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Gerne vermitteln wir erfahrene Anwälte für Erbrecht, die Sie bei der Erstellung komplizierter Testamente beraten können. Die Anwälte, mit denen wir zusammenarbeiten, räumen Stiftern Sonderkonditionen ein. |

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| Testamentsvollstreckung |
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Für manche Menschen ist es schwierig, eine Person zu finden, der sie die Umsetzung ihres letzten Willens anvertrauen möchten. Erblassern, die sich testamentarisch für die Arbeit des Christophorus Hospiz Vereins einsetzen, bieten wir eine kostengünstige Testamentsvollstreckung an. |

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Effnerstraße 93, 81925 München Tel. 089 / 13 07 87-30 Fax 089 / 13 07 87-33 stifterkreis@chv.org |
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